Schutzkonzept

Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirchengemeinde Lotte

Wir schauen hin !

Sexualisierte Gewalt ist ein Problem, das in unseren Kirchen wie auch in der gesamten Gesellschaft zu lange nicht ernsthaft angegangen wurde. Wir stehen als evangelische Kirchengemeinde in der Verantwortung für ein Gewaltfreies, wertschätzendes miteinander. Was können wir als Gemeinde tun, um zu verhindern, dass es dazu kommt? Was müssen wir tun, wenn es doch zu Gewalterfahrungen gekommen ist.

Eine Arbeitsgruppe aus der ganzen Gemeinde hat in Anlehnung an Vorgaben der Landeskirche ein Schutzkonzept erarbeitet, dass im Herbst vom Presbyterium verabschiedet worden ist. Es enthält eine Risikoanalyse, es formuliert einen Verhaltenskodex für kirchliche Veranstaltungen, ein Notfallplan wird beschrieben und wichtige Kontaktadressen werden benannt.

Auf den Plakaten, die in der Arche aufgehangen werden, und auf der Homepage stehen die Adressen, an die alle Betroffenen sich im Notfall wenden können. 

Voraussetzung für das Gelingen des Schutzkonzeptes ist es, dass wir wertschätzend miteinander umgehen.

Wir haben Regeln für ein Miteinander formuliert, die in allen Gruppen der Gemeinde besprochen werden sollen.

 

 

Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten: 21-11-2024_Ansprechstellen_und_Hilfsmoeglichkeiten__Oktober_2024.pdf

 

Regeln für das Miteinander in der evangelischen Kirchengemeinde Lotte

 

 

- Ich will dazu beitragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche, für Schutzbefohlene und alle Teilnehmenden der Veranstaltungen unserer Kirchengemeinde zu schaffen und zu erhalten.

 

- Ich will alles dafür tun, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und anderer Formen der Gewalt verhindert werden.

 

- Ich respektiere die individuellen Grenzen der Menschen, denen ich in der Kirchengemeinde begegne, und achte ihre Intimsphäre und persönliche Schamgrenze.

 

- Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Gemeindeglied im Umgang mit mir anvertrauten Menschen bewusst.

 

- Ich nehme Teilnehmende bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Angeboten unserer Kirchengemeinde.

Ich suche mir gegebenenfalls Hilfe. Der Notfallplan der Kirchengemeinde für den Umgang mit sexueller Gewalt ist mir bekannt.

 

- Ich versichere, nicht wegen einer in §72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein, und dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist.

Verhaltenskodex für kirchliche Veranstaltungen

in der Evangelischen Kirche Lotte

 

Gemeinsam vereinbarte und klar kommunizierte Regeln im Sinne eines Verhaltenkodex erschweren nicht nur potentiellen Täter:innen das Agieren, sondern unterstreichen gleichzeitig, dass dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen anvertrauten Menschen höchste Bedeutung beigemessen wird.

Gleichzeitig können so die vielen aufrichtig Engagierten vor Unterstellungen und falschen Verdächtigungen geschützt werden.

Die Verhaltensregeln sind Ausdruck eines positiven, christlichen Menschenbildes. Es soll ein wertschätzender Umgang miteinander und eine Willkommenskultur gelebt werden.

Grundregeln sind: Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und  Gerechtigkeit, Transparenz und Verlässlichkeit, gewaltfreie Kommunikation, Zuhören und ausreden lassen.

 

Die Wirksamkeit dieses Schutzkonzeptes hängt wesentlich davon ab, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, alle Teilnehmende und Mitarbeitenden über diese Verhaltensregeln informiert sind und wissen, an wen sie sich wenden können, wenn Probleme auftreten.

Deswegen sollen die Verhaltensregeln veröffentlicht werden und bei Freizeiten und Veranstaltungen verteilt werden.

Alle, nicht nur die Mitarbeiter:innen schreiten bei Grenzüberschreitungen zum Schutz der Betroffenen ein und verhalten sich entsprechend des Notfallplanes.

 

 

Verhaltenskodex Evangelischen  Kirchengemeinde Lotte

 

Wertschätzender Umgang miteinander

Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden.

Niemand wird herablassend behandelt oder ausgeschlossen.

Neben körperlicher ist auch verbale Gewalt (Auslachen, herabsetzende, demütigende, ironische Bemerkungen, Spitznamen wie "Süßer, Dicker, Schätzchen"...) nicht zu akzeptieren.

Die Wortwahl soll altersgerecht und frei von Diskriminierung sein.

Mutproben und Rituale, die jemandem Angst machen, sind untersagt. Keiner soll in Angst und Schrecken versetzt werden.

Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun, was er oder sie nicht möchte. Alle dürfen frei entscheiden, ob sie etwas mitmachen möchten oder nicht.

 

Körperkontakt

Körperliche Berührungen sollen nur nach vorheriger altersgemäßer Erklärung und gegebener Zustimmung erfolgen und nur auf bedeckter Haut stattfinden. Selbsterfahrungsübungen und Vertrauensübungen werden nur von dafür ausgebildeten Personen angeleitet.

Auch bei Tobe- und Fangübungen werden die persönlichen körperlichen und psychischen Grenzen aller Teilnehmenden geachtet.

Die Mitarbeiter:innen tragen eine dem pädagogischen Auftrag angemessene Kleidung.

 

Übernachtungen und Freizeiten

Umkleideräume, Wasch-/Duschräume, Schlafräume sind nach Altersgruppen und Geschlecht zu verteilen. Falls das nicht möglich ist, sollten unterschiedliche Nutzungszeiten gewählt werden.  Mitarbeiter:innen benutzen immer von den Jugendlichen getrennte Räume.

 

Die Zimmer der Betreuenden dürfen von den Jugendlichen nicht betreten werden – auch nicht bei Heimweh oder Krankheit. Gespräche zwischen Jugendlichen und Betreuenden finden nur außerhalb der Betreuerzimmer statt.

                                                                                                                                                          

Die Privatsphäre ist zu respektieren. Vor Betreten eines Zimmers wird immer angeklopft. Betreuer sollten sich zusätzlich noch vor Betreten eines Zimmers zu erkennen geben und den Eintritt  ankündigen. Sie sollten nur zu zweit die Zimmer betreten, wobei die Tür offen bleibt.

Betten gehören zum Privatbereich, dies ist besonders auch bei Krankenbesuchen zu beachten.

Für gemeinsame Treffen der Jugendlichen sollte der Aufenthaltsraum genutzt werden.

Bei Unterbringung in Gastfamilien sollten immer 2 Jugendliche zusammen in einer Familie untergebracht werden.

 

Mitarbeiter:innen/Betreuer sollen sich ihrer Rolle und ihrem pädagogischen Auftrag entsprechend verhalten. Auf eine professionelle Distanz zu den zu betreuenden Jugendlichen ist zu achten, dieses gilt auch für noch jugendliche Teamer. Persönliche Beziehungen oder Probleme der Betreuenden sollten nicht die Gespräche mit den Jugendlichen belasten.

Betreuende haben auch hinsichtlich Rauchen, Drogen und Alkoholkonsum Vorbildfunktion!

 

Soziale Medien/Fotos

Niemand darf ohne sein Einverständnis fotografiert und gefilmt werden.

In Waschräumen/Umkleiden/Schwimmbädern ist jegliches Fotografieren grundsätzlich untersagt.  Alle Veröffentlichungen von Fotos/Videos geschehen nur mit Einverständnis der Betroffenen.

 

Geschenke

Private Geschenke von Mitarbeiter:innen an Jugendliche sind verboten, ebenso Vergünstigungen und Bevorzugungen einzelner Jugendliche.

Gemeinsame Geschenke zum Geburtstag/Preise bei Spielen... werden vorher im Team abgesprochen.

Mitarbeitende dürfen Geschenke von Kindern und Jugendlichen nur dann annehmen, solange das Geschenk lediglich einen persönlichen, jedoch keinen materiellen Wert besitzt. Zu den Geschenken von persönlichem Wert zählen selbstgemalte Bilder, Selbstgebasteltes, Eicheln,   Federn, usw.. Geschenke mit materiellem Wert sind beispielsweise Kuscheltiere, Spielkarten, usw.. Geschenke von geringem materiellem Wert von Eltern oder Bezugspersonen als Dank für besonderes Engagement oder Zeichen der Wertschätzung (z.B. Süßigkeiten, Selbstgebackenes, Blumen usw.) dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angenommen werden. Geldgeschenke sind grundsätzlich unzulässig.

 

4 – Augen - Situationen

Der Unterricht oder ein 4 - Augen Gespräch findet nicht in Privaträumen statt.

Die Räume sollen ausreichend beleuchtet sein, unverschlossen und von außen einsehbar. Eine Unterbrechung oder Störung muss jederzeit möglich sein.

Den Eltern oder einer Betreuungsperson sollte jederzeit die Teilnahme am Unterricht gestattet sein. Beim Orgelunterricht ist der freie Zugang zur Orgelempore und Kirche immer zu gewährleisten.

Regelmäßige Unterrichtstermine, evtl. Ausweichtermine sollten transparent vorab mit Eltern abgesprochen werden, auch Mitarbeiter:innen vor Ort sollten über Unterrichts-/Gesprächszeiten informiert sein.

 

Auch beim Musikunterricht gilt: Körperkontakt möglichst vermeiden. Falls Körperkontakt zur Atmungs- und Haltungskontrolle notwendig ist, ist die Zustimmung des Schülers nach vorheriger altersgerechter Erklärung einzuholen.

Bei der musikalischen Arbeit mit Kindern im Grundschulalter oder jünger ist die Anwesenheit einer weiteren Betreuungsperson sehr zu empfehlen.

 

Kontaktaufnahme

Hauptamtliche Mitarbeiter:innen nehmen Kontakt zu Jugendlichen und deren Eltern nur über eine offizielle email Adresse oder Telefonnummer auf - nie über ihre private Nummer/Adresse.

 

Beschwerdeverfahren

 

Beschwerden im Umgang mit sexualisierter Gewalt können an alle Presbyterinnen und Presbyter gerichtet werden. Die Kontakte und Emailadressen sind durch die Veröffentlichung im Gemeindebrief "Flaschenpost" allgemein zugänglich. Jede Beschwerde wird ernst genommen und bearbeitet.

 

Meldepflicht

Alle Mitarbeitenden werden auf die Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt gemäß

§8 KGSsG hingewiesen. Demnach sind sie verpflichtet, begründete Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt sowie Verstöße gegen das Abstinenzgebot unverzüglich bei der landeskirchlichen Meldestelle zu melden. Sie haben ebenfalls das Recht, sich zur Einschätzung eines Verdachtsfalles beraten zu lassen. Zuständig für den Hinweis auf die Meldepflicht ist der/die jeweilige Fachvorgesetzte.

Die Kontaktdaten der landeskirchlichen Fachstelle für Prävention und Intervention sowie weiterer interner und externer Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten werden niedrigschwellig zugänglich gemacht und regelmäßig aktualisiert.

 

Präventionsschulungen

Das Kirchengesetz schreibt Fortbildungsverpflichtungen für alle Mitarbeitenden verbindlich vor. Im Kirchenkreis Tecklenburg werden die Präventionsschulungen von zertifizierten Multiplikator:innen nach dem Ausbildungsstandard „Hinschauen-Helfen-Handeln“ von Kirche und Diakonie durchgeführt. Für junge Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgen sie verbindlich nach dem Ausbildungskonzept des Amtes für Jugendarbeit der EKvW, u.a. im Rahmen des Juleica-Grundkurses in der Jugendbildungsstätte. Je nach Intensität des Kontaktes zu Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen beträgt die Dauer der Fortbildung zwischen vier und acht Stunden.

 

Evaluation

Dieses Schutzkonzept wird im Abstand von drei Jahren überprüft und aktualisiert.